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Samstag, 25. Dezember 2010

Externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater

Kleine und mittlere Unternehmen sehen sich mit rechtunsicherem Datenschutz konfrontiert. Stetig wachsende Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit, die gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und die Einhaltung zahlreicher formaler Regelungen und Festlegungen zum Schutz von personenbezogenen Daten Betroffener machen Outsourcing attraktiv.
Vorteil: Datenschutz leistet einen Beitrag bei der Gewinnung von Kundenvertrauen und kann damit einen Vorteil im Wettbewerb leisten.

Aufgabe: Datenschutzbeauftragte haben vorrangig die Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen und das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut zu machen.
Datenschutzbeauftragte müssen bestellt werden, wenn personenbezogene Daten (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden:
  • in allen öffentlichen Stellen (beispielsweise Behörden) und
  • in nicht-öffentlichen Stellen (beispielsweise Unternehmen, Vereine, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen, Steuerkanzleien), wenn mindestens 10 Personen mit der Verarbeitung dieser Daten beschäftigt sind oder Zugriff auf diese Daten haben. Bei einer nicht automatisierten Datenverarbeitung greift die Vorschrift erst ab 20 Beschäftigten. Hierbei werden Teilzeitkräfte voll berücksichtigt. Unabhängig von der Mitarbeiterzahl muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn die Organisation automatisierte Verarbeitungen durchführt, die einer so genannten Vorabkontrolle unterliegen, oder wenn sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeitet, um diese an dritte Personen weiterzugeben (z. B. Adressdatenhandel).
Bei internen Datenschutzbeauftragten ist darauf zu achten, dass diese unabhängig und unter Meidung von Interessenkonflikten Ihren gesetzlichen Aufgaben nachkommen können. Externe Datenschutzbeauftragte müssen natürlich ebenfalls unabhängig ihrer Aufgabe nachkommen und dürfen auch keinen Interessenskonflikten unterliegen. Rechtsanwälte, die oft als externe Datenschutzbeauftragte beauftragt werden, sollten zur Wahrung der Unabhängigkeit daher nicht gleichzeitig zu allgemeinen Rechtsthemen beraten. Was sich in der hohen Anzahl von externen anbietenden Büros widerspiegelt!

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