Fallstricke beim Domain registrieren mit der DENIC umgehen
Da wir wieder unsere Web reaktivieren, war ich auf der Suche nach unseren verschollenen Domains. Dabei stieß ich auf eine URL die nicht belegt war und auch von keinem Reseller bedient wurd
e. Ich habe dann wahrscheinlich aus Faulheit eine Suchmaschine genutzt, in diesem Fall war es Google und habe beim erst besten Link auf der Trefferseite geklickt. Ich kam dann auf eine Seite, die mir für den Kauf der Domain Ihre Hilfe anbot und zwar für schlappe 3.000.- €. Die Domain sollte dann in den folgenden Jahren 19.-€/m kosten. Da wurde ich dann schnell stutzig und surfte per Direkteingabe zur DENIC.
Tja die Domain war reserviert, was sonst auch...
Aber für alle die nach einer registrierfähigen DE (.de) Domain suchen, bevor Sie Ihren Hoster damit belästigen und zur Namensvergabeauswahl mehrere Test durchführen wollen.
Bei DENIC.DE lässt das sich erfahren!
Bei DENIC.DE lässt das sich erfahren!
Die DENIC eG (kurz für Deutsches Network Information Center) ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben sind der Betrieb und die Verwaltung der Top-Level-Domain .de, der ENUM-Domain .9.4.e164.arpa, sowie alle damit einhergehenden Aktivitäten. Außerdem hat sie 2004 in Kooperation mit dem DE-CIX den ersten Root-Nameserver in Deutschland aufgebaut.
Wer ist der Eigentümer einer Domain
Da es sich bei einer Domain nicht um materielles Gut handelt, sondern um ein Recht, spricht man von einem Domain-Inhaber und nicht von einem Domain-Eigentümer. Um dieses Recht aufrecht zu erhalten, muss eine jährliche wiederkehrende Registrierungsgebühr bezahlt werden.
Beim Domainhandel wird die Inhaberschaft an einer Domain übertragen. Ohne die Zustimmung des Inhabers dürfen keine Daten an der Domain verändert werden. Er hat aber auch die Pflicht, laufende Domain-Entgelte (selbst oder über einen Provider) zu bezahlen und haftet für Rechtsverletzungen, die durch die Domain entstehen. Der Domain-Inhaber ist der Einzige, der seine Domain wirksam kündigen oder an einen anderen übertragen kann.
Stirbt der Domain-Inhaber, können die Rechte an seiner Domain unter Umständen von einem rechtmäßigen Erben übernommen werden. Da jede Domain-Vergabestelle eigene Regeln für den Besitz einer Domain unter ihrer TLD aufstellen kann, gibt es hier unterschiedliche Gesetzgebungen.
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